RULES UFFIZI GALLERY

Regeln und Vorschriften der Uffizien, die jeder befolgen sollte

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Apurva Sinha

·4 min read

Die Uffizien-Galerie heißt Besucher aller Altersgruppen und Nationalitäten willkommen.

Familien mit Kindern sind ebenso willkommen wie Gruppen, Schulgruppen und alle Menschen mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung.

Um Ihr Erlebnis beim Erkunden der Sammlungen so angenehm wie möglich zu gestalten.

Es gibt einige einfache Regeln und Vorschriften für die Uffizien, die alle Besucher lesen und befolgen müssen. Diese sind im Folgenden aufgeführt.

  1. Berühren Sie mit den Augen, nicht mit den Händen: Die Kunstwerke sind unersetzliche Fenster in die Geschichte.

    Bitte unterlassen Sie es, das Produkt zu berühren, sich dagegenzulehnen oder mit Blitzlicht zu fotografieren.

  2. Stillschweigen bewahren: Die Geschichte soll für sich selbst sprechen. Eine ruhige und respektvolle Atmosphäre schaffen, damit jeder die Kunst in Ruhe genießen kann.

    Reiseleiter oder Begleitpersonen, die während der Besichtigungen Informationen geben, müssen bei Gruppen mit mehr als sechs Personen stets die Flüstermethode (Mikrofon und Kopfhörer) anwenden.

  3. Seien Sie vorsichtig: Die Hallen sind voller Wunder, bewegen Sie sich daher langsam und umsichtig. Nehmen Sie Rücksicht auf andere und vermeiden Sie es, ihnen die Sicht zu versperren.

  4. Alle Gäste müssen die allgemeinen Grundsätze des guten Benehmens beachten.

    Generell ist jegliches Verhalten untersagt, das die Sicherheit der Kunstwerke oder anderer Besucher gefährdet.

    Es müssen die allgemeinen Anweisungen auf den Museumsschildern und von den Museumsmitarbeitern befolgt werden.

  5. Kleiden Sie sich dem formellen Ambiente des Museums entsprechend (z. B. sind Badeanzüge, freizügige Kleidung, Brautkleider, historische Kostüme oder andere unpassende Kostüme nicht akzeptabel).

  6. Besucher unter 12 Jahren müssen von einem Erwachsenen begleitet werden.

  7. Mobiltelefone müssen auf lautlos gestellt werden.

Folgendes ist verboten:

  • Laufen Sie auf dem Museumsgelände
  • Der Verzehr von Speisen und Getränken in den Ausstellungsbereichen ist untersagt.
  • Rauchen (auch E-Zigaretten sind verboten)
  • Unterhalte dich am Telefon
  • Fotografieren oder filmen Sie mit Selfie-Sticks, Lichtstativen, Stativen oder anderer professioneller Ausrüstung.
  • Die Wände beschmieren oder beschädigen
  • Papier, Flaschen, Kaugummi und anderer Abfall: Bitte benutzen Sie die dafür vorgesehenen Behälter.
  • Das Mitbringen von Messern und/oder anderen Metallgegenständen, einschließlich ritueller Waffen wie Kirpan, sowie das Mitbringen von Schusswaffen und/oder gefährlichen Materialien jeglicher Art ins Museum ist verboten.

  • Bewaffnete Besucher (auch solche mit einer regulären Lizenz) haben keinen Zutritt zum Museum; etwaige besondere Bedingungen müssen dem Institutsdirektor mitgeteilt und gegebenenfalls im Voraus mit ihm vereinbart werden.
  • Mit Ausnahme von Blindenhunden, Assistenzhunden für Menschen mit Behinderung (die an der Leine geführt werden müssen) und Haustieren zu medizinischen oder therapeutischen Zwecken (Tiertherapie) müssen alle Tiere mit einem ärztlichen Attest des öffentlichen Gesundheitsdienstes eingeführt werden. Weiterlesen
  • Drohnen und ähnliche Geräte starten

Heiratsanträge auf dem Gelände eines Museums

Besucher, die innerhalb des Museumsgeländes (einschließlich der Cafeteria) einen Heiratsantrag machen möchten, sind in den Uffizien herzlich willkommen.

Diese Gelegenheit darf andere Gäste nicht stören.

Gemäß allen geltenden Vorschriften darf dies nicht die Anwesenheit von professionellen Fotografen oder anderen Personen mit professioneller Foto- und Videoausrüstung beinhalten.

Wir möchten Sie außerdem daran erinnern, dass das Tragen von zeremonieller Kleidung oder Accessoires verboten ist.

Sie können Film- oder Fotoaufnahmen sowie die vorübergehende Nutzung von Museumsräumen beantragen.

Regeln für alle Gruppen

Regeln für Schulgruppen

Im Notfall

Bei einem erheblichen Besucheraufkommen kann das Personal einzelne Räume oder Rundgänge vorübergehend sperren, um sowohl die ausgestellten Werke als auch die Besucher zu schützen.

Besucher müssen die von den Sicherheitskräften im Alarm- und/oder Notfall ausgegebenen Hinweisschilder und -anzeigen beachten.

Im Falle einer Evakuierung müssen sich alle Besucher geordnet verhalten und den Anweisungen des zuständigen Personals folgen.

Titelbild: Thetimes.co.uk

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